Holzwurm Nr. 73– Abschaffung des Eigenmietwerts – was ändert sich?

Kaum ein Thema sorgt derzeit bei Eigentümerinnen, Eigentümern und Planern für so viele Fragen wie die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts. Was bedeutet das konkret? Welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten fallen künftig weg? Und was lässt sich heute noch planen, um langfristig auf der sicheren Seite zu stehen? Auch in Gesprächen mit unseren Kunden spüren wir die Verunsicherung. Darum haben wir das Wichtigste für Sie zusammengetragen – verständlich aufbereitet, sachlich eingeordnet und mit dem Fokus auf das, was im Kanton Bern besonders relevant ist.
Ihr Nik Stuber
Abschaffung des Eigenmietwerts – was ändert sich?
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts endet ein fast hundertjähriges
Besteuerungsmodell. Der Systemwechsel betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer ebenso wie Planende – und bringt neue Fragen zur Steuerstrategie, zur Tragbarkeit und zur Zukunft geplanter Renovationen auf den Tisch.
Was bedeutet die Reform für Eigentümer – und für Bauprofis?
Für Wohneigentümer liegt eine der grössten Herausforderungen darin, dass
Investitionen in die eigene Liegenschaft künftig steuerlich weniger geltend gemacht werden können. Wer Sanierungen plant, sollte deshalb die finanzielle Tragbarkeit sorgfältig prüfen – insbesondere mit Blick auf Hypotheken, Vorsorge und allfällige Fördermassnahmen. Auf der anderen Seite ist absehbar, dass mit dem neuen System auch neue steuerliche Spielräume entstehen – etwa durch differenzierte kantonale Regelungen oder durch die Einführung spezifischer Abzüge (z. B. für energetische Massnahmen, befristet bis 2050).
Für Planer und Architekten rücken finanzrelevante Fragen noch stärker in den Fokus. Der steuerliche Rahmen wird künftig mehr Variabilität aufweisen, was bei der Beratung von Bauherrschaften und der Bewertung von Sanierungsprojekten eine grössere Rolle spielt.
Kostenoptimierung im Wandel
Künftig werden strategische Überlegungen zur Amortisation von Hypotheken, zur Planung von Modernisierungen und zur Steueroptimierung komplexer. Die bisherige steuerliche «Entlastung» durch den Eigenmietwert und entsprechende Abzüge entfällt – an ihre Stelle tritt eine differenziertere Bewertung, die sich stärker an individuellen Projekt- und Lebenssituationen orientieren muss. Ob es aus finanzieller Sicht sinnvoller ist, in den Erhalt der Immobilie, in eine energetische Sanierung oder in eine alternative Anlageform zu investieren, wird in Zukunft noch stärker von den konkreten Rahmenbedingungen im jeweiligen Kanton und von der persönlichen Finanzstrategie abhängen.
Frühzeitig planen lohnt sich
Auch wenn das neue System erst nach einer Übergangsfrist in Kraft tritt, ist klar:
Wer Renovationen plant, sollte die nächsten Jahre aktiv nutzen. Bis 2029 können Investitionen voraussichtlich noch wie gewohnt abgezogen werden. Danach gelten neue Regeln – mit klarer Trennung zwischen energetisch relevanten Massnahmen und allgemeinem Unterhalt. Eine vorausschauende Planung ermöglicht es, Investitionen sinnvoll zu staffeln und steuerliche Übergangsfristen gezielt zu nutzen. Gerade im Hinblick auf Sanierungen im Bestand zahlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der eigenen Finanz- und Bauplanung doppelt aus.
Haben Sie Fragen zum Thema «Abschaffung des Eigenmietwerts»? Kontaktieren Sie uns.
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